Fehlerhafte Meldung der Rentenhöhe für die Finanzämter
Bei der jährlichen Meldung der Rentenhöhe an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für 2022 ist es zu einem technischen Übertragungsfehler gekommen. Die Rentenbezüge wurden von der eingesetzten Software ohne Dezimalstelle an die ZfA übermittelt, sodass beispielsweise anstelle von 10.000,00 € ein Betrag in Höhe von 1.000.000 € gemeldet wurde. Die ZfA leitet die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter, über die der Datenabruf durch die Finanzämter erfolgt. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung dieses Fehlers und haben hierzu bereits Kontakt zum BZSt aufgenommen. Zwischenzeitlich haben wir auch Berichtigungsmeldungen übermittelt.
Wir können nicht ausschließen, dass einige Finanzämter bereits damit begonnen haben, auf Grundlage der ursprünglich übermittelten Daten steuerliche Berechnungen durchzuführen und Veranlagungen vorzunehmen.
Sollten Sie einen Steuerbescheid erhalten, der auf Grundlage der fehlerhaften Datenmeldung erstellt wurde, können Sie Einspruch einlegen. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Monatsfrist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr.