Die Steuerberaterversorgung Niedersachsen gewährt mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen, die bei Berufsunfähigkeit, im Alter und nach dem Tode des Mitgliedes für die Familie eine Versorgungsgrundlage darstellen. Die berufsständischen Versorgungswerke bieten ihren Mitgliedern eine Grundversorgung. Wer einen Beitrag regelmäßig bezahlt, wie er dem Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Ansatz der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, erhält im Alter eine lebenslange Rente, die einen sehr ansehnlichen Grundstock für den Versorgungsbedarf darstellt. Im Falle des Todes werden Witwen-, Witwer-, Waisenrenten und Renten für hinterbliebene Lebenspartner gezahlt. Der Berufsunfähigkeitsschutz tritt ein, wenn der Beruf wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann und deswegen aufgegeben werden muss.