Alle Angehörigen der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Steuerberaterkammer Hamburg und der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen sind kraft gesetzlicher Bestimmungen Mitglieder der Steuerberaterversorgung Niedersachsen, sofern das Regeleintrittsalter noch nicht vollendet ist.
Pflichtmitgliedschaft besteht auch bei nur vorübergehender Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Steuerberaterkammer Hamburg oder der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen.
Das gilt uneingeschränkt auch für Steuerberater/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Mitgliederstruktur
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere Mitgliederstrukturen.